Unter der Überschrift „Kultur der Kumpanei“ hat diese Zeitung einen Beitrag der Kollegen Heinig und Möllers veröffentlicht, in dem anlässlich des Falles zu Guttenberg ein Rundumschlag gegen die wissenschaftsethische Seriosität der deutschen Jurisprudenz geführt wird. Reißerisch heißt es, dass „in wohl keinem anderen Fach Doktoranden so systematisch zum Regelbruch verleitet werden wie in der Rechtswissenschaft“ und dass hier „Fehlverhalten vorgelebt wird“. Dieser Beitrag hat in Juristenkreisen Unverständnis und Empörung ausgelöst. In der Tat verkennen die Autoren elementare Charakteristika der Jurisprudenz und weltweite Vorzüge des deutschen Rechtskreises, diffamieren Teile unseres Promotionswesens sowie bestimmte Publikationsformen und schrecken schlussendlich nicht einmal vor verleumderischen Worten zurück. Der Grundmangel besteht dabei darin, dass sie die Eigentümlichkeit, die im Praxisbezug der Rechtswissenschaft liegt, missachten und daher die Konsequenzen, welche dieser Bezug für die Wissenschaftlichkeit unseres Faches hat, ausblenden.
(Claus-Wilhelm Canaris/Reiner Schmidt, Hohe Kultur, Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 07.04.2011)