In ihrem Beitrag „Kultur der Kumpanei“ zeichnen Hans Michael Heinig und Christoph Möllers ein Zerrbild vom Zustand der akademischen Rechtswissenschaft in Deutschland, das auf einer selektiven Wahrnehmung der Wirklichkeit und auf einer Verabsolutierung des eigenen wissenschaftlichen Zugriffs beruht. Es erschöpft sich in einer – im Einzelfall zwar berechtigten, in der Verallgemeinerung jedoch unzulässigen – Diskreditierung des für unseren Kulturkreis prägenden Selbstverständnisses der Rechtswissenschaft, das sich seit nahezu 200 Jahren im Großen und Ganzen bewährt hat und sie zu einer der wenigen wissenschaftlichen Disziplinen macht, in denen Deutschland auch im internationalen Konzert noch führend ist.