Kirchenrecht fürs Internet

Zitat des Tages: „… damit der Gebrauch der sozialen Kommunikationsmittel von menschlichem und christlichem Geist belebt…“ ist (can. 822 § 2 CIC). – Nebenbei bemerkt: Jene Norm stammt von 1983 und stellt nichts anderes dar, als was man nun als Netiquette bezeichnet!

(Georg Neureither)

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