Mensch, unter dem Schutz des Gesetzes

Zitat des Tages: „Das AGG ist … der Versuch eines gesellschaftlichen Erziehungsprogramms (auch wenn der rot-grüne Gesetzgeber niemals die Traute besaß, dies offen auszusprechen und zum Ausdruck des ureigenen Reformwillens zu machen): Es soll bewirken, dass sich die Subjekte der Vertragsfreiheit nicht von dem Gedanken leiten lassen, der potenzielle Vertragspartner zeige eine Haltung, die von der Mehrheitshaltung abweicht. Im Kern soll … einem menschlichen Grundübel entgegengewirkt werden, der Xenophobie. Diese gibt es durchaus auch im progressiven Gewande. Die Frau mit Kopftuch gilt als unemanzipiert und rückständig. Dabei ist sie in Wahrheit nicht verkehrt, sondern nur anders. Und Mensch, unter dem Schutz der Gesetze.“

(ArbG Berlin, Urt. v. 28.03.2012 – 55 Ca 2426/12, Rn. 42)

Kommentar verfassen