Der Inbegriff aller Rechtsnormen? Eine vorgegebene staatliche Schicksalsgemeinschaft? Eine pure Grundrechtsverwirklichungsagentur?
Die Frage, was der Staat ist, beschäftigt derzeit (wieder) die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht – und auch die Öffentlichkeit. Ulrich Vosgerau spricht sich gegen ein rein individualbezogenes Rechtsdenken aus: „So wird die … Selbstverständlichkeit, dass das Leben des Menschen von Rechts wegen in eine staatliche Gemeinschaft eingebettet sei, allmählich abgelöst durch die neue … liberal-egalitäre Prämisse, nach der es nur Menschen und deren Rechte gibt, aber keine Gemeinschaft. Für ein Ganzes, das mehr ist als die Summe seiner Teile, ist in diesem Rechtsdenken kein Platz.“
Ende Februar hat Vosgerau auf der Assistententagung „Öffentliches Recht“ in Greifswald referiert. Seine Thesen sorgten für Empörung.
Was also ist der Staat?
(Ulrich Vosgerau, Schutzlos allein, Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 10.03.2010)