Was ist ein Reichsgericht?

Auf die Definition der Eisenbahn durch das Reichsgericht, die als Musterbeispiel verfehlten Satzbaus auch außerhalb juristischer Kreise ein Klassiker geworden ist, beantwortete ein Witzbold die Frage, was ein Reichsgericht ist, folgendermaßen:

„Ein Reichsgericht ist eine Einrichtung, welche dem allgemeinen Verständnis entgegenkommen sollende, aber bisweilen durch sich nicht ganz vermeiden haben lassende, nicht ganz unbedeutende beziehungsweise verhältnismäßig gewaltige Fehler im Satzbau auf der schiefen Ebene des durch verschnörkelte und ineinander geschachtelte Perioden ungenießbar gemachten Kanzleistils herabgerollte Definitionen, welche das menschliche Sprachgefühl verletzende Wirkung zu erzeugen fähig sind, liefert.“

(Ludwig Reiners, Stilkunde – Ein Lehrbuch deutscher Prosa, 1980, S. 103 f.)

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