Seit wann hat der Staat eine Religion?

Was Unbehagen an der Söderschen „Kreuzerhöhung“, was Pein an ihr bereitet, ist, dass sie einen Gegenstand des Individuellen in den Bereich des Staatlichen hievt. Indem der Staat sich eines solchen Gegenstands annimmt, ihn sich zu eigen macht („gut sichtbar“, wie es in der Regelung heißt), wird die Trennung zwischen Gesellschaft und Staat durchkreuzt: Der Staat vergesellschaftet sich, beginnt, ein totaler Staat zu werden. Zweck der Demokratie hingegen ist nicht zuletzt die Begrenzung und Kontrolle der Staatsgewalt durch die Individuen. – Seit wann hat der Staat eine Religion?

(Georg Neureither)

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