Wie im Recht allgemein, so gibt es auch in „meinem“ Rechtsgebiet, dem Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht, offenbar unausrottbare Rechtsirrtümer. Hier meine drei liebsten:
- Religionsgemeinschaften müssen in Deutschland anerkannt werden.
- In Deutschland sind Staat und Religion getrennt.
- In Deutschland sind Staat und Religion verbunden.
(Georg Neureither)