Rechtsirrtümer

Wie im Recht allgemein, so gibt es auch in „meinem“ Rechtsgebiet, dem Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht, offenbar unausrottbare Rechtsirrtümer. Hier meine drei liebsten:

  1. Religionsgemeinschaften müssen in Deutschland anerkannt werden.
  2. In Deutschland sind Staat und Religion getrennt.
  3. In Deutschland sind Staat und Religion verbunden.

(Georg Neureither)

Hinterlasse einen Kommentar