Kurios

Die Kirche verteidigt eine Entscheidung des BAG, obwohl sie verloren hatte, und die Gewerkschaft greift diese Entscheidung vor dem BVerfG an, obwohl sie gewonnen hatte. – Es gibt im Staatskirchenrecht nichts, was es nicht gibt!

Rechtsirrtümer

Wie im Recht allgemein, so gibt es auch in „meinem“ Rechtsgebiet, dem Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht, offenbar unausrottbare Rechtsirrtümer. Hier meine drei liebsten: Religionsgemeinschaften müssen in Deutschland anerkannt werden. In Deutschland sind Staat und Religion getrennt. In Deutschland sind Staat und Religion verbunden.