Wie im Recht allgemein, so gibt es auch in „meinem“ Rechtsgebiet, dem Staatskirchenrecht oder Religionsverfassungsrecht, offenbar unausrottbare Rechtsirrtümer. Hier meine drei liebsten: Religionsgemeinschaften müssen in Deutschland anerkannt werden. In Deutschland sind Staat und Religion getrennt. In Deutschland sind Staat und Religion verbunden.