Du sollst nicht töten – und nicht töten lassen

„Verantwortung für den Frieden kann im äußersten Notfall den Einsatz von Waffengewalt einschließen. Diese Erkenntnis ändert nichts am Vorrang der Gewaltfreiheit. Denn ein Ende der Gewalt, bevor sie weitere Opfer fordert, ist der einzige Sinn einer solchen Notmaßnahme. Das Gebot, nicht zu töten, wird damit nicht außer Kraft gesetzt.“

(Wolfgang Huber, Du sollst nicht töten – und nicht töten lassen, Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 06.10.2014)

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