Es war einmal ein junger Rechtsanwalt, der seine Berufstätigkeit in einer namhaften Anwaltssozietät seiner Heimatstadt begann. Der Seniorpartner der Sozietät übergab ihm eine Prozessakte mit der Bemerkung, alles Wesentliche ergebe sich aus der Akte. Wichtig sei jedoch, dass der Mandant ein wenig schwierig sei und nur jeweils sehr kurz und knapp über den Sachstand unterrichtet werden wolle. Der junge Anwalt gab sich größte Mühe, gewann schließlich den Rechtsstreit und schrieb voller Stolz an seinen Mandanten: „Die Gerechtigkeit hat gesiegt!“ Postwendend erhielt er die Antwort des Mandanten: „Sofort Berufung einlegen!“
(Detlev G. Gross, Von der Klugheit des Rechtsanwalts, JuS 2011, Heft 12, S. XL)