Ist es nur einer subjektiven Sprachempfindlichkeit geschuldet, dass ich mich im Zusammenhang mit Religion und Weltanschauung, mit Freiheitsrechten insgesamt, an den Begriffen „Gefahr“ und „Störung“ störe, wenn jemand von seiner Freiheit Gebrauch macht? Der Einordnung in das Sicherheits- und Ordnungsrecht mit seinen Grundbegriffen bin ich mir bewusst. Doch beschleicht mich ein Unbehagen, wenn das, worauf…