Kategorie: Notizbuch
Recht literarisch
Meine Kolumne im Anwaltsblatt!
So ist „Oppenheimer“ kein großer Film geworden
In einer Nachbemerkung seines Buches „In der Sache J. Robert Oppenheimer“ schreibt Heinar Kipphardt, sein Geschäft sei die Bühne, nicht die Geschichtsschreibung, und versucht, Hegel zitierend, den „Kern und Sinn“ einer historischen Begebenheit aus den „umherspielenden Zufälligkeiten und gleichgültigem Beiwerke des Geschehens“ freizulegen; „die nur relativen Umstände und Charakterzüge abzustreifen und dafür solche an die Stelle zu setzen,…
Krieg oder Frieden
Zitat des Tages: „Wir sind nicht im Krieg, formaljuristisch, aber wir befinden uns auch schon lange nicht mehr im Frieden…“.